Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat in erster Linie zwei verschiedene Aufgaben zu erfüllen. Nämlich auf der einen Seite das Abwehren von unberechtigten Ansprüchen, die man gegen den Versicherten gerichtet. Auf der anderen Seite soll die Versicherung natürlich einen Schaden regulieren, indem sie die entstandenen Kosten übernimmt. Dieser Schaden muss sich stets so ereignet haben, dass der Versicherte diesen ganz oder teilweise verschuldet hat. Man unterscheidet zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wird der Schaden fahrlässig vom Versicherten verursacht, so übernimmt die Kfz-Versicherung zum Beispiel die Kosten für notwendige Reparaturen am Fahrzeug des Geschädigten. Sie übernimmt aber auch die Zahlung einer Entschädigung bei gesundheitlichen Schäden.
Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darf keiner fahren
Es gibt im Bereich der privaten Versicherungen nur sehr wenige Versicherungsarten, die zu den so bezeichneten gesetzlichen Pflichtversicherungen gehören. Unter anderem zählt die Kfz-Haftpflichtversicherung zu diesen Pflichtversicherungen. Jeder Fahrzeughalter muss eine Kfz-Haftpflicht günstig abschließen, um sein jeweiliges Fahrzeug, sei es ein Motorrad, ein Personenkraftwagen oder einen LKW, im Straßenverkehr nutzen zu dürfen. Besteht eine solche Autoversicherung jedoch nicht, darf das Fahrzeug nur auf Privatgelände genutzt werden. Bevor man also ein Fahrzeug zulassen kann, muss man einen Nachweis bei der Zulassungsstelle erbringen, dass man für das jeweilige Fahrzeug über den Schutz durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt.
Neben der Leistung ist auch die Berechnung des Beitrages ein wichtiger Aspekt rund um die Kfz-Haftpflichtversicherung. Man sollte sich in diesem Bereich auf jeden Fall mehrere Angebote anschauen und einen Versicherungsvergleich durchführen. Da sich die Konditionen der Anbieter von Kfz-Versicherungen doch zum Teil deutlich unterscheiden. Zu den Merkmalen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Beitragshöhe haben, gehören bei der Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst die Regionalklasse und die Typklasse des Fahrzeuges. Ebenfalls eine große Rolle spielt die Schadenfreiheitsklasse, in welche der Versicherte eingeordnet werden kann. Eine Selbstbeteiligung gibt es im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Dafür spielen noch weitere Faktoren wie Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, jährliche Fahrleitung und auch die Höhe der gewählten Deckungssumme für den Schadensfall eine Rolle bei der Feststellung des Beitrages.