Kfz-Versicherung
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Online Versicherungsvergleich der Kfz-Versicherung
Der Bereich der Kfz-Versicherung besteht dessen ungeachtet nicht nur aus dieser gesetzlichen Haftpflicht für KFZ, statt dessen aus einer ganzen Palette an Versicherungen. Eine Kfz-Haftpflicht ist unter dies jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Absicherung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Anderer befasst. Unberechtigte Ansprüche im Gegensatz dazu muss und kann die Kfz-Versicherung abwehren.Die Kaskoversicherungen sind Zusatzversicherungen im Bereich der Kfz-Versicherung und werde in zwei Bereiche unterteilt. Bei einer solchen Kfz-Teilkasko handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Abwicklung von Schäden am eigenen Kraftfahrzeug übernimmt. Sehr wohl betrifft dies nur bestimmte Schadensfälle, die man zuvor vereinbaren muss. Dazu können bspw. Schäden aus Diebstahl, Brand, Sturm, Überschwemmung oder Hagel gehören. Auch Unfälle mit Haarwild werden oft in den Bereich der Kfz-Teilkasko mit aufgenommen.
Bei der Kfz-Vollkasko hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Versicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Teilkasko auch noch weitere Schäden ab. Hier geht es in erster Linie auch um Schäden, die der Versicherte selbst verursacht hat. Auch Vandalismus würde in den Verantwortungsbereich einer Vollkasko fallen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht
Wer sein Fahrzeug trotz gesetzlichen Bestimmungen ohne eine Kfz-Haftpflicht fährt und einen Unfall verursacht, haftet mit seinem gesamten Vermögen. Das Gleiche gilt für alle verschuldeten Schäden und damit auch für Personenschäden. Zudem muss man natürlicherweise auch mit einer Sanktionierung für die fehlende Haftpflicht für Fahrzeuge rechnen. Im schlechtesten Falle kann das zu einer Geldstrafe führen, zudem die eigene finanzielle Existenz ruinieren. Eine Kfz-Versicherung (Kfz-Haftpflicht) abzuschließen, ist also keinesfalls zu verabsäumen.
Wer unbedingt sicher gehen möchte, kann ansonsten zur gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge auch noch eine Teil- und/oder Kfz-Vollkaskoversicherung abschließen. Ob sich eine Teil- und Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug auszahlt oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Üblicherweise sollten diese Zusatzversicherungen in einer Kfz-Versicherung jedoch nur bei sehr neuwertigen oder äußerst teuren Fahrzeugen abgeschlossen werden. Auf diese Weise kann sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung bspw. in manchen Fällen wirklich rechnen. Wenn es sich zum Beispiel zu einem selbstverursachten Unfall oder einem Raub kommt, wird der Neuwert des Kfz (sofern nicht älter als 18 Monate) oder der Wert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.
Die Kfz-Versicherung tritt erst nach der Klärung der Schuldfrage ein
Die Kfz-Haftpflicht ist für alle Schäden verantwortlich, die der Versicherte im Straßenverkehr verursacht.
Hier kann es sich nur um Blechschäden, allerdings auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Unkosten für eine Krankenhausbehandlung. Die Kfz-Versicherung bezahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Reparation. Diese hängt vom Grad des verschuldeten Schadens ab. Wird jedoch zum Beispiel ein Unfall verursacht, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angeschnallt war, trifft Sie als Versicherten nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Der Unfallgegner muss einen Teil des Schadens selbst bezahlen und die Kfz-Haftpflicht tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallgegner selbst eine Kaskoversicherung, kann ein Teil der Kosten von dieser übernommen werden.
Der verursachte Schaden wird von einem Gutachter festgestellt, den die Kfz-Versicherung beauftragt. Bei einem verursachten Schaden hat ausschließlich der Gegner das Recht, einen Gutachter zu beauftragen.
Die Höhe der Leistungen richten sich bei vielen Kfz-Versicherungen nach dem ausgewählten Tarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Anzahl der unfallfreien Jahre, der Typenklasseneinstufung und anderen Merkmalen. Gerade bei der Kfz-Haftpflicht für Kraftfahrzeuge, aber auch bei der Vollkasko bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Tarif. Dennoch muss er im Fall eines Schadens keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.